DIE AUSBILDUNG
Schnuppertraining:
Die Rettungshundeausbildung beginnt in der Regel nach dem bestandenen
Anlagentest mit einem so genannten Schnuppertraining, bei dem sich
Ausbilder und Team kennen lernen; der Hundeführer kann hier
prüfen, ob er und sein Tier für die Arbeit als Rettungshundeteam
geeignet ist. Das Schnuppertraining findet in der Fläche 4
mal, im Wasser 2 mal statt, das Schnuppetraining ist kostenpflichtig.
Probezeit:
Die Probezeit beträgt ca. 6 Monate, sie dient dazu,
dass sich der angehende Rettungshundeführer noch einmal den
erheblichen Zeitaufwand für die Ausbildung verdeutlicht und
die ausbildende Rettungshundestaffel sich über den neuen Hundeführer
und Hund einen Eindruck verschaffen kann.
Nach Ablauf der Probezeit müssen Hund und Hundeführer
einen Eignungstest ablegen, und eine bestandene Begleithundeprüfung
Bgh1 oder BH 1 vorweisen (Mindestalter des Hundes 12 Monate) . Bestehen
beide Teile des Teams den Test, wird der Hundeführer in die
Rettungsstaffel aufgenommen. Er verpflichtet sich verbindlich,
mit seinem Hund für Einsätze/ und Öffentlichkeitsarbeiten
der Rettungshundestaffel zur Verfügung zu stehen. Bereits in
der Zeit der Ausbildung sind Einsätze als Helfer möglich.
Grundausbildung des Hundes: umfasst folgende Schwerpunkte
Anzeigeübungen: Bringseln (Flächensuchhund),
Verbellen, Scharren (Ortung)
Sucharbeit: Flächensuche
Wasserrettung: Grundübungen (Apport, Passiv Transport,
Surfbretttransport usw.)
Gerätearbeit: kann in der Hundeschule
ÖRV Hundewasserrettung Korneuburg erlernt werden, oder in einem
anderen Verein trainiert werden.
Gehorsamsarbeit: kann in der Hundeschule ÖRV
Hundewasserrettung Korneuburg erlernt werden, oder in einem anderen
Verein trainiert werden.
Ausbildung des Rettungshundeführers:
Die Arbeit in und mit einer Staffel erfordert grundsätzlich
ausgeprägten Teamgeist, Ausgeglichenheit, gute Kondition, Einsatzbereitschaft
im Ernstfall und regelmäßiges Training mit dem Hund,
um die Leistungsfähigkeit auf dem erforderlichen hohem Stand
zu halten.
Erste Hilfe an Mensch und Hund - jährliche Wiederholung verpflichtend.
Sprechfunkverkehr
Rettungsschwimmerhelferkurs - Kursbestätigung oder Prüfung
vorgeschrieben.
Prüfungen:
Der Hundeführer verpflichtet sich zum Leistungsnachweis mit
seinem Hund vom ÖKV anerkannte RH-Prüfungen in seinen
Sparten abzulegen.