EIGNUNGSTEST ORTUNG
(LEICHENSUCHE)
Anzeigeübung:
Der Hund hat einen Geruchsstoff welcher sich in einer Entfernung
von ca.10 m vom Ausgangspunkt befindet, anzuzeigen. Die Anzeige
hat drangvoll und eindeutig zu erfolgen. Die Anzeigeart wird den
Prüfern vor der Prüfung vom Hundeführer bekannt gegeben.
(Bei der Anzeige ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten.
Keine Hilfestellung vom Hundeführer. Nach positiver Anzeige
darf der Hund bestätigt werden.)
Suchübung:
Der Hund hat einen Geruchsgegenstand, welcher auf
einem Areal von ca.400 m² versteckt ist selbstständig
aufzufinden und diesen drangvoll und eindeutig anzuzeigen. Die
Anzeigeart wird dem Prüfer vor der Übung seitens des
Hundeführers genannt. (Bei der Anzeige ist ein Abstand von
mindestens 5 m einzuhalten. Keine Hilfestellung vom Hundeführer.
Nach positiver Anzeige darf der Hund bestätigt werden.)
Info:
Helfer:
Drei Helfer werden vom Hundeführer genannt. Die Auswahl für
die Übung erfolgt durch das Los. Bei jeder Übung gibt
es einen anderen Helfer.
Prüfer:
Prüferteam: Vorstand plus Rettungshundetrainer, aus diesem
Team zieht der Hundeführer mittels Los 3 Prüfer, welche
unabhängig von einander ein Prüfungsergebnis ermitteln.
Ergebnis: 75,01% aus den Summen der Bewertungen.
Nach der bestandenen Eignungsprüfung ist der Hundeführer
und sein Hund verpflichtet sich innerhalb eines weiteren Jahres,
der Überprüfung der Einsatzfähigkeit zu stellen.
Bei Nichtantreten zur Einsatzprüfung erfolgt der Ausschluss
aus dem Rettungsdienst.
Erst mit Erlangen der Einsatzprüfung I gilt ein Hund
in der Hundewasserrettung als einsatzfähig und der Hundeführer
und sein Hund gelten als Rettungshundeführer und Rettungshund,
vorher ist es untersagt sich als solches zu bezeichnen.
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