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EIGNUNGSTEST ORTUNG

 (LEICHENSUCHE)

Anzeigeübung:

Der Hund hat einen Geruchsstoff welcher sich in einer Entfernung von ca.10 m vom Ausgangspunkt befindet, anzuzeigen. Die Anzeige hat drangvoll und eindeutig zu erfolgen. Die Anzeigeart wird den Prüfern vor der Prüfung vom Hundeführer bekannt gegeben. (Bei der Anzeige ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten. Keine Hilfestellung vom Hundeführer. Nach positiver Anzeige darf der Hund bestätigt werden.)

Suchübung:

Der Hund hat einen Geruchsgegenstand, welcher auf einem Areal von ca.400 m² versteckt ist selbstständig aufzufinden und diesen drangvoll und eindeutig anzuzeigen. Die Anzeigeart wird dem Prüfer vor der Übung seitens des Hundeführers genannt. (Bei der Anzeige ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten. Keine Hilfestellung vom Hundeführer. Nach positiver Anzeige darf der Hund bestätigt werden.)

Info:

Helfer:

Drei Helfer werden vom Hundeführer genannt. Die Auswahl für die Übung erfolgt durch das Los. Bei jeder Übung gibt es einen anderen Helfer.

Prüfer:

Prüferteam: Vorstand plus Rettungshundetrainer, aus diesem Team zieht der Hundeführer mittels Los 3 Prüfer, welche unabhängig von einander ein Prüfungsergebnis ermitteln.
Ergebnis: 75,01% aus den Summen der Bewertungen.

Nach der bestandenen Eignungsprüfung ist der Hundeführer und sein Hund verpflichtet sich innerhalb eines weiteren Jahres, der Überprüfung der Einsatzfähigkeit zu stellen.
Bei Nichtantreten zur Einsatzprüfung erfolgt der Ausschluss aus dem Rettungsdienst.

Erst mit Erlangen der Einsatzprüfung I gilt ein Hund in der Hundewasserrettung als einsatzfähig und der Hundeführer und sein Hund gelten als Rettungshundeführer und Rettungshund, vorher ist es untersagt sich als solches zu bezeichnen.


Kostenlose Alarmierungsnummer:

0664 / 42 27 704 unsere Einsätze sind kostenlos!

www.hundewasserrettung.at/